dadeX-Anbindung (RSV & SDG) mit AFS

Mit der Version AFS 2025 bieten wir Ihnen neue Möglichkeiten zur Gestaltung intelligenter Online-Services. Mittels standardisierter Produkt-Schnittstelle holen Sie einfach österreichische Registerdaten via dadeX (RSV) sowie EU-weite Nachweise per Single Digital Gateway (SDG) in Ihre Online-Formulare.

Mit der Integration von dadeX, auch bekannt als Digital Austria Data Exchange (RSV) und SDG in die neueste Version unserer Formularlösung AFS 2025, eröffnen sich für unsere Kundinnen und Kunden spannende neue Möglichkeiten der digitalen Servicegestaltung. Der dadeX ist ein zentraler Bestandteil der österreichischen Once-Only-Plattform. Diese Plattform revolutioniert die Bereitstellung und Wiederverwendung von Registerdaten für die Verwaltung, indem sie eine einzige, hochgradig automatisierte Schnittstelle für den nationalen (dadeX) und internationalen (SDG) Datenaustausch bietet.

Nationaler und internationaler Datenaustausch mittels Once-Only-Prinzip

Das Once-Only-Prinzip verfolgt dabei ein klares Ziel: Daten müssen nur einmal bereitgestellt werden, um den Aufwand für Verwaltungsprozesse erheblich zu reduzieren. Die Kombination von dadeX(RSV)/SDG und AFS ermöglicht es, nationale Registerdaten und europäische Nachweise effizient in Online-Services zu integrieren, wodurch Unternehmen und Bürger:innen ebenso profitieren wie die öffentliche Verwaltung.

Mit der Einbindung von SDG werden darüber hinaus grenzüberschreitende Verwaltungsprozesse in der EU vereinfacht, was einen wichtigen Beitrag zur digitalen Transformation und zur Stärkung des europäischen Binnenmarkts leistet. Mittels SDG können bereits jetzt mit AFS Nachweise auf EU-Ebene eingebunden werden, wo diese bereits bereitgestellt werden.

Vorteile des Once-Only Prinzips:

  • Vereinfachung für Unternehmen und Bürger:innen durch einmaliges (Once-Only) Melden von Daten
  • Austausch und Wiederverwendung von Behördendaten auf Basis gesetzlicher Grundlagen mittels Once-Only-Plattform
  • Datenaustausch erfolgt auf nationaler Ebene über dadeX-grenzüberschreitende intermediary platform (SDG-Verordnung)
  • Förderung des digitalen europäischen Binnenmarktes durch Reduzierung der administrativen Hürden

dadeX-Schnittstelle “out of the box” mit AFS 2025

Wir von aforms sind stolz, Ihnen bereits zum Start der Initiative die Nutzung von dadeX und SDG ermöglichen zu können. Die Formularschnittstelle in AFS bietet damit sehr viele Vorteile, so können z.B. nationale und internationale Abfragen in einer (nationalen) Online-Abfrage kombiniert werden.

Für die Verwaltung erschließen sich weitreichende Digitalisierungs- und Automatisierungspotentiale wie 

  • Steigerung der Servicequalität
  • valide Daten aus behördlichen Quellen
  • Reduktion des Bearbeitungsaufwands, da kaum noch Kontrollen / Rückfragen notwendig sind bzw. Validierungen automatisiert erfolgen können
  • Hoher Automatisierungsgrad auch für grenzüberschreitenden Datenaustausch

Für Bürger:innen und Unternehmen ergibt sich dadurch ein maximaler Nutzungskomfort durch eine automatische Vorbefüllung der erforderlichen Daten in Formularprozessen und durch die hohe Datenqualität eine geringere Verfahrensdauer.

In Summe sind aktuell ca. 30 unterschiedliche Register bzw. Datenquellen über die dadex Schnittstelle verfügbar. Diese können verwaltungsintern auf Basis der jeweiligen rechtlichen Grundlagen abgefragt werden.

Beispiele der aktuell verfügbaren Register:

  • Firmenbuch
  • Unternehmensregister
  • Stammzahlenregister
  • zentrales Melderegister
  • Kraftfahrzeugregister
  • Transparenzdatenbank
  • uvm.

Lernziel: Diese Schulung richtet sich an österreichische Verwaltungen die dadeX nutzen bzw. nutzen möchten. In dieser Schulung erfahren Sie, wie AFS-Formulare an dadeX (RSV&SDG) angebunden werden und welche Vorbereitungen dafür getroffen werden müssen.

Voraussetzung: Applikationsmanagement-Kenntnisse mit AFS, es werden keine Programmierkenntnisse vorausgesetzt

Inhalt:

  • Überblick dadeX (RSV&SDG)
  • Möglichkeiten der Nutzung
  • Anbindung an das Registersystem
  • Konfiguration in AFS-Formularen
  • Praxisbeispiele

Netto-Teilnahmegebühr pro Person: CHF 1'245
Konditionen: Anmeldungen sind bindend, können aber bis spätestens eine Woche vor Schulungstermin kostenlos storniert werden. Bei Verhinderung eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin wird die Schulungsgebühr verrechnet und eine Gutschrift für die Teilnahme an einer gleichwertigen späteren Schulung ausgestellt.